Wir züchten Hunde der Rasse Golden Retriever nach den strengen Kriterien des Deutschen Retriever Clubs e. V. (DRC) der dem VDH (Verein für das deutsche Hundewesen) sowie dem FCI (Federation Cynologique Internationale, angeschlossen ist.

Es ist zu empfehlen darauf zu achten, dass ein Rassehund aus einem Verein kommt der dem VDH oder FCI angeschlossen ist. Sehr zu empfehlen ist der Text "Augen auf beim Welpenkauf". Diesen können Sie unter dieser Rubrik als Unterkategorie finden!

Wenn jemand seinen Hund im DRC zur Zucht zulassen will muss folgende Kriterien erfüllen:

1. Es muss für den Hund der zur Zucht zugelassen werden soll eine vom VDH anerkannte Ahnentafel vorliegen. Die Chip bzw. Tätowierungsnummer der Hundes muss mit der auf der Ahnentafel identisch sein. Hunde aus anderen FCI anerkannten Vereinen müssen in das DRC-Zuchtbuch übernommen werden.

2. Den Hund ab einem Alter von mind. 12 Monaten auf HD (Hüftdysplasie) und ED (Ellenbogendysplasie) röntgen lassen. Das ganze muss durch einen vom DRC zugelassenen Tierarzt geschehen. Die Bilder werden dann nach Gießen in die Tierklinik eingeschickt und vom HD/ED-Gutachter des VDH ausgewertet. Per Post bekommt man nach ca. 4 Wochen das offizielle Ergebnis. Ein Hund kann nur zur Zucht zugelassen werden wenn er HD A (frei) oder B (grenzfall) aufweist. Bei HD C (leichte HD) bekommt der Hund eine Auflage dass der C-Hund nur mit einem A oder B-Hund verpaart werden darf. Hunde mit HD D oder E werden nicht zur Zucht zugelassen. Das gleiche gillt für die ED. Hunde mit ED frei, ED grenzfall dürfen zur Zucht Zugelassen werden. Hunde mit ED Grad I (leichte ED) bekommen eine Auflage. Hunde mit ED Grad II und ED Grad III sind generell von der Zucht ausgeschlossen.

3. Den Hund auf erbliche Augenkrankheiten untersuchen lassen. Diese sind Retina Dysplasie (RD), Progressive Retina Atrophy (PRA) und Hereditary Cataract (HC). Auch diese Untersuchung muss durch einen vom VDH zugelassenen Tierarzt geschehen. Diese Untersuchung ist für Zuchthunde jährliche Pflicht bzw. zum Deckzeitpunkt darf diese Untersuchung nicht älter als 12 Monate sein. die Hunde müssen definitiv frei von RD/PRA/HC sein. Hunde, die andere Kataraktformen aufweisen bekommen die Auflage nur mit Hunden die absolut frei von Katarakten sind zu verpaaren.

4. Der Zahnstatus muss kontrolliert werden. Das Gebiss sollte eine komplette Schere aufweisen. Je 2 Prämolaren 1 und Molaren 3 dürfen fehlen, zusätzlich maximal 2 andere Zähne jedoch auf keinen Fall Prämolar 4 oben und Molar 1 unten. Hunde mit fehlenden Zähnen erhalten eine Auflage nur mit vollzahnigen Hunden verpaart zu werden.

5. Der Hund muss bei einem Wesenstest nach Schweizer Muster vorgeführt worden sein und diesen bestanden haben. Voraussetzung ist das vollendete erste Lebensjahr. Wenn der Wesenstest nicht bestanden wird kann dieser durch einen Wesenstest für Wiederholer (1 Wesensreichter, 1 Formwertrichter) ausgeglichen werden. Ebenso gillt eine bestandene Jugendprüfung für Retriever (JP/R) oder Bringleistungsprüfung (BLP) als bestandener Wesenstest.

6. Der Hund muss sich einer Formwertbeurteilung unterziehen. Das heißt, der Hund wird einem Formwertrichter vorgeführt, der den Hund nach dem Standard des FCI beurteilt. Nur Hunde mit der Formwertnote Vorzüglich (V) oder Sehr Gut (SG). Hunde mit der Formwertnote Gut (G) dürfen nur zur Zucht zugelassen werden wenn sie eine BLP oder RGP vorweisen können sowie andere ausländische Prüfungen die zum Start inder Gebrauchshundeklasse berechtigen. Mindestalter für die Formwertbeurteilung ist 12 Monate.

7. Nachweis der Schussfestigkeit. Wird zusammen mit der Formwertbeurteilung gemacht.

8. Eine über den Wesenstest hinausgehende Prüfung wie zum Beispiel alle jagdlichen Prüfungen, Dummyprüfungen, Rettungshundeprüfungen, Begleithundeprüfung sowie vergleichbare ausländische Prüfungen ist zu empfehlen aber nicht Pflicht.

9. Der Hund darf des weiteren keinen der folgenden Fehler aufweisen. Zu diesen gehören das Fehlen eines oder beiden Hoden im Hodensack, Entropium, Ektropium, postpolarer Katarakt (HC), fortschreitender Netzhautschwund (GPRA/CPRA), totale Retina Dysplasie (RD), diverse Zahnfehler (Stellungsanomalien, Über-/Vorbiss etc.) oder andere erbliche Krankheiten.

Wenn Ihr Hund alle Anforderungen erfüllt kann man die Zuchtzulassung im DRC beantragen. Dazu braucht man folgende Unterlagen:

1. Protokollbogen des Wesenstest/bestandener JP/R

2. Protokollbogen der Zuchtzulassungsprüfung (Formwertbeurteilung)

3. HD/ED Gutachten

4. Augenuntersuchungsbefund (nicht älter als 12 Monate)

5. Bestätigung der Schussfestigkeit (Formwert)

6. Für Rüdenbesitzer: Nachweis über den Besuch von mind. 1 Neuzüchterseminar.

Man muss den Antrag für die Zuchtzulassung mindestens 4 Wochen vor dem geplanten ersten Deckakt stellen. Die Geschäftsstelle des DRC spricht nach überprüfung der vollständigkeit der eingereichten Uterlagen die Zuchtzulassung ohne bzw. mit Auflage aus.

Für Hündinnenbesitzer ist der Weg zum ersten eigenen Wurf aber noch nicht vorbei. Wenn man selbst einen Wurf aufziehen möchte und sei es nur einer bedarf es der Anmeldung eines Zwingernamens der durch die FCI international geschützt wird. Bevor man diesen jedoch beantragen kann, muss auch der Züchter in Spee einige Kriterien erfüllen.

1. Es mus der Nachweis erbracht werden, dass der "Züchter" minestens 2 Neuzüchterseminare erfolgreich besucht hat.

2. Es findet eine Zwingerabnahme statt. Dazu kommt der Wurfabnahmeberechtigte des DRC vorbei und begutachtet die Räumlichen Begebenheiten in denen der Wurf aufgezogen werden soll. Den angehenden Züchtern werden Fragen gestellt wie man sich das vorstellt, wie man den Wurf aufziehen will und und und.

3. Als drittes muss man sich 3 Zwingernamen-Vorschläge aussuchen. Auf den Seiten des FCI (www.fci.be) kann man alle bereits geschützten Zwingernamen sehen.

Wenn Sie auch diese Hürden genommen haben steht der Beantragung Ihres Zwingers nichts mehr im Weg. Sie packen folgende Unterlagen in einen Umschalg und schicken diesen an die Geschäftsstelle des DRC der sich dann wiederum mit dem VDH in Verbindung setzt.

1. Protokolle der mind. 2 Neuzüchterseminare

2. Protokoll der Zwingererstbesichtigung

3. Ihre 3 Namensvorschläge für Ihren Zwinger

Der Zwingerschutzantrag sollte mindestens 6 Monate vor dem ersten geplanten Deckakt gestellt werden.

Auf der Homepage des DRC (www.drc.de) kann man sich unter anderem die Zuchtordnung für den Golden Retriever (natürlich auch für alle anderen Retriever Rassen) und die Zwingerordnung runterladen. Diese war uns auf dem Weg zum eigenen Zwinger und zur Zuchtzulassung unserer Jilly sehr hilfreich!